
... notwendig ist dafür die Mitgliedschaft der Schule im Deutschen Jugendherbergswerk, denn das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen.
Muss jeder Schüler auf Klassenfahrt auch Mitglied im DJH sein?
Nein. Damit nicht jeder Teilnehmer an einer Klassenfahrt in Jugendherbergen Einzelmitglied sein muss, hat das DJH die körperschaftliche Mitgliedschaft eingerichtet.
Mit der körperschaftlichen Mitgliedschaft einer Schule im DJH stehen allen ihren Schülerinnen und Schülern die Jugendherbergen im Rahmen von Klassenfahrten offen.
Und wie erhalten wir als Schule die Mitgliedschaft im DJH?
Die Schulleitung beantragt die Mitgliedschaft formlos schriftlich bei dem für sie zuständigen:
DJH-Landesverband Nordmark e. V.
Rennbahnstr. 100
22111 Hamburg
Tel. 040 / 655 995 -66 oder –77
Oder senden Sie uns eine Email
Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Schule bereits Mitglied ist, fragen Sie gern beim Landesverband nach.
Was kostet für Schulen die DJH-Mitgliedschaft?
Im Landesverband Nordmark e. V. kostet die Mitgliedschaft für Schulen 25 € pro Jahr.
Welche Regelungen betreffen die begleitenden Lehrkräfte?
Mit der DJH-Mitgliedskarte erhält die Schule eine Anzahl "Gruppenkarten". Diese werden von der Schule jeweils an die Lehrkräfte ausgegeben, die mit einer Klasse in die Jugendherberge fahren wollen.
Sollten einmal nicht genug Gruppenkarten zur Verfügung stehen, weil viele Lehrkräfte zeitlich parallel auf Klassenfahrt gehen, reicht ein Anruf beim Landesverband Nordmark. Wir schicken Ihnen dann kostenlos weitere Gruppenkarten zu.
... aber die Gruppenkarte ist nicht immer gültig!
Die Gruppenkarte gilt nur bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen. Sie gilt nicht bei Einzelaufenthalten der Lehrkraft oder ihrer Familienmitglieder. Dann ist eine Einzel- bzw. Familienmitgliedschaft erforderlich. mehr
Im Inland muss eine Gruppe aus mindestens 4 Teilnehmern -einschließlich der Lehrkraft- bestehen, im Ausland aus 10 Personen. Eine maximale Gruppengröße gibt es nicht.
Die Gruppenkarte gilt nur für diejenige Schule, die die DJH-Mitgliedschaft erworben hat.
Für Vereine und Verbände, deren Mitglieder Jugendliche bis 26 J. sind oder die einen Bezug zu Jugendförderung oder Jugendreisen haben, gelten vergleichbare Regelungen. Eine Aufnahme von Firmen ist nur möglich, wenn deren Auszubildende reisen.

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